Der klassische Aufstiegsweg für Florist/-in führt über „Eventfloristik und Raumgestaltung (Zertifikat)“ und „Geprüfte/-r Floristmeister/-in“ bis hin zu „Existenzgründung eigener Floristikbetrieb“. Die dazu hinterlegten Gehaltswerte reichen von etwa 20.000 € bis 56.000 € jährlich; daraus folgt kein individueller Anspruch. Insgesamt stehen 7 Möglichkeiten zur Auswahl. Bei 6 ist ein möglicher Förderweg hinterlegt.
Zu jeder Option findest du Dauer, Kosten, mögliche Förderung, Voraussetzungen und Gehaltsaussichten.
Angestelltengehälter und selbstständige Einkünfte sind nicht direkt vergleichbar. Die Werte für Selbstständigkeit sind weder Umsatz- noch Gewinnprognosen und können wegen Auslastung, Kosten, Rechtsform und Anlaufphase deutlich unter- oder oberhalb der Spanne liegen. Dafür ist ein eigener Business- und Liquiditätsplan nötig.
Voraussetzung: Zulassung nach § 3 FloristMFPrV; abhängig von Ausbildungsabschluss und Berufspraxis, zuständige IHK prüft
Die bundesrechtlich geregelte IHK-Meisterfortbildung verbindet floristisches Gestalten mit Einkauf, Kalkulation, Betriebsführung sowie Mitarbeiterführung und Ausbildung. Sie qualifiziert für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben und ist eine starke Grundlage für einen eigenen Betrieb. Eine allgemeine Meisterpflicht für die Gründung eines Floristikbetriebs besteht daraus jedoch nicht.
Betriebswirt/-in des HandwerksAufstiegsfortbildung
Voraussetzung: Meisterbrief oder vergleichbare Qualifikation
Der Geprüfte Betriebswirt nach der Handwerksordnung ist eine kaufmännische Spitzenfortbildung im Handwerk und DQR-Niveau 7 zugeordnet. Er vermittelt Unternehmensführung, Controlling, Marketing, Personalwesen und Recht speziell für Handwerksbetriebe. Das DQR-Niveau beschreibt das Kompetenzniveau; es ersetzt keinen akademischen Masterabschluss.
Eventfloristik und Raumgestaltung (Zertifikat)Zertifikat
Die Eventfloristik-Spezialisierung befähigt zur professionellen Gestaltung von Veranstaltungsräumen für Hochzeiten, Firmenfeiern und Kongresse. Inhalte sind Konzeptentwicklung, großflächige Binde- und Stecktechniken, Farbpsychologie und Aufbaulogistik. Eventfloristen können ihre Leistungen freiberuflich an Hochzeitsagenturen, Cateringunternehmen und Eventlocations anbieten.
⏱️ je nach anerkanntem Berufsabschluss oder Sachkundeprüfung💶 gebühren- und lehrgangsabhängig🎓 Bildungsgutschein eventuell möglich; individuelle Bewilligung erforderlich📈 Zielrollen: 22.000 – 30.000 €/Jahr
Voraussetzung: Anerkannte Vorqualifikation oder bestandene Sachkundeprüfung; Nachweis erteilt die zuständige Behörde
§ 9 Pflanzenschutzgesetz verlangt für bestimmte berufliche Tätigkeiten einen behördlichen Sachkundenachweis, etwa für Anwendung, Beratung und gewerbsmäßige Abgabe von Pflanzenschutzmitteln. Der Nachweis kann je nach Vorqualifikation über einen anerkannten Abschluss oder eine Sachkundeprüfung erworben werden. Sachkundige müssen außerdem innerhalb jedes Dreijahreszeitraums eine anerkannte Fort- oder Weiterbildung wahrnehmen.
Voraussetzung: Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Das Studium Gartenbauwissenschaft vermittelt Grundlagen in Pflanzenbau, Gartenbautechnik, Betriebswirtschaft und Landschaftsgestaltung. Es qualifiziert für Tätigkeiten in Gartenbaubetrieben, der Saatgutindustrie, öffentlichen Grünflächen und der Pflanzenforschung. Floristinnen und Floristen können über die Fachhochschulreife in gartenbauliche Studiengänge einsteigen.
Die Spezialisierung auf Trauerfloristik befähigt zur würdevollen Gestaltung von Kränzen, Trauergebinden, Sargbepflanzungen und Grabgestaltungen. Inhalte sind Symbolik, Farbgestaltung, Handlungsempfehlungen im Trauergespräch und die Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen. Trauerfloristen übernehmen eine wichtige begleitende Rolle und sind in fast jedem Blumengeschäft tätig.
⏱️ 4–8 Wochen💶 ca. 500–2.000 € (zzgl. Investition)🎓 Gründungsförderung individuell prüfen; keine Förderzusage📈 Einkommensorientierung selbstständig: 22.000 – 60.000 €/Jahr
Voraussetzung: Gewerbeanmeldung, Fachpraxis, Finanzierung und branchengerechte Einkaufs-, Lager- und Vertriebskonzepte
Für ein Blumengeschäft, Floristikatelier oder Online-Angebot brauchst du ein tragfähiges Geschäftsmodell, Gewerbeanmeldung, Finanzierung sowie passende Einkaufs-, Lager- und Vertriebskonzepte. Ein Floristmeisterabschluss ist fachlich hilfreich, aber nicht allgemein gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Sortiment, Räumen und Vertriebsweg sind weitere Anforderungen gesondert zu prüfen.
Häufige Fragen
Was kostet eine Weiterbildung als Florist/-in?
Die Kosten hängen von der Weiterbildung ab und liegen ungefähr zwischen 1.200 € und 10.000 €. Je nach Weiterbildung und persönlicher Situation können Förderprogramme infrage kommen. Eine Förderung muss vor Beginn individuell geprüft und bewilligt werden.
Welche Förderung gibt es für Weiterbildungen als Florist/-in?
Für bestimmte anerkannte Aufstiegsfortbildungen kann Aufstiegs-BAföG infrage kommen. Ein Bildungsgutschein ist nur nach individueller Prüfung möglich; auch Maßnahme und Anbieter müssen zugelassen sein. Für ein Studium können je nach Situation BAföG, Stipendien oder ein Arbeitgeberzuschuss infrage kommen. Die Hinweise sind keine Bewilligungszusage.
Wie viel verdient man als Florist/-in – und mit Weiterbildung?
Das Einstiegsgehalt wird hier mit ungefähr 20.000 € brutto im Jahr eingeordnet. Für die erfassten möglichen Zielrollen reicht die Orientierung bis etwa 56.000 € pro Jahr. Region, Erfahrung, Branche, Tarifbindung und Verantwortung können das tatsächliche Gehalt stark verändern.
Welche Weiterbildung passt zu Florist/-in?
Ein typischer Aufstiegsweg führt über: Eventfloristik und Raumgestaltung (Zertifikat) → Geprüfte/-r Floristmeister/-in → Existenzgründung eigener Floristikbetrieb.
Datenbasis: Abschlüsse und Berufswege: BIBB, BERUFENET und zuständige Kammern. Förderung: offizielle Informationen zum Aufstiegs-BAföG und der Bundesagentur für Arbeit. Gehalt: gerundete Orientierungswerte aus amtlicher Entgeltstatistik und öffentlich zugänglichen Gehaltsangaben. Dauer und Kosten: typische Angebotsspannen. DQR-Angaben bezeichnen das Kompetenzniveau, nicht die Gleichartigkeit eines akademischen Abschlusses. Stand: Juli 2026. Keine Förderzusage, Gehaltsgarantie oder Rechtsberatung.